Gesetzesartikel
Art. 242 StGB – Umlaufsetzen falschen Geldes
1 Entscheid, in dem Art. 242 StGB eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.