Gesetzesartikel
Art. 24 ZDG – Dienstverschiebung; Anrechnung von Diensttagen
1 Entscheid, in dem Art. 24 ZDG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.