Gesetzesartikel
Art. 24 UWG – Verletzung der Pflicht zur Preisbekanntgabe an Konsumenten
1 Entscheid, in dem Art. 24 UWG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.