Gesetzesartikel
Art. 232 StPO – Sicherheitshaft während eines Verfahrens vor dem Berufungsgericht
1 Entscheid, in dem Art. 232 StPO eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.