Justizze.

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Justizze. Art. 232 StPO

Gesetzesartikel

Art. 232 StPO – Sicherheitshaft während eines Verfahrens vor dem Berufungsgericht

1 Entscheid, in dem Art. 232 StPO eine tragende Norm ist.

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.