Gesetzesartikel
Art. 230 StPO – Entlassung aus der Sicherheitshaft während des erstinstanzlichen Verfahrens
1 Entscheid, in dem Art. 230 StPO eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.