Gesetzesartikel
Art. 23 OAINF – Massgebender Lohn für das Taggeld in Sonderfällen
1 Entscheid, in dem Art. 23 OAINF eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.