Gesetzesartikel
Art. 23 MWSTG – Von der Steuer befreite Leistungen
1 Entscheid, in dem Art. 23 MWSTG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.