Gesetzesartikel
Art. 22 VTNP – Entsorgen von tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1
1 Entscheid, in dem Art. 22 VTNP eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.