Gesetzesartikel
Art. 22 GwV-FINMA – Dokumentationspflicht und Aufbewahrung der Belege
1 Entscheid, in dem Art. 22 GwV-FINMA eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.