Gesetzesartikel
Art. 209 SchKG – Zinsenlauf
2 Entscheide, in denen Art. 209 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Spezialliquidation nach Konkurseinstellung: Zinsenlauf pfandgesicherter Forderung endet mit Konkurseröffnung (Art. 209 Abs. 2 SchKG)
- Vorzeitige Tilgung vor Konkurseröffnung: Kein Bereicherungsanspruch ohne rechtskräftigen Kollokationsplan (Art. 62 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.