Gesetzesartikel
Art. 205f DBG – Übergangsbestimmung zur Änderung vom 26. September 2014
1 Entscheid, in dem Art. 205f DBG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.