Gesetzesartikel
Art. 200 OR – Vom Käufer gekannte Mängel
1 Entscheid, in dem Art. 200 OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.