Gesetzesartikel
Art. 20 VRV-L – Flugverkehrskontrolldienst
1 Entscheid, in dem Art. 20 VRV-L eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.