Gesetzesartikel
Art. 20 AHVG – Zwangsvollstreckung und Verrechnung bei Renten
2 Entscheide, in denen Art. 20 AHVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verrechnung von IV-Nachzahlung: AHV-Forderung des Ehemannes hat Vorrang vor ALV-Vorleistungsrückforderung (Art. 20 Abs. 2 AHVG)
- Verrechnung von AHV-Zusatzrenten mit IV-Nachzahlung: Existenzminimumsschranke bei sich ausschliessenden Leistungen nicht anwendbar (Art. 50 Abs. 2 IVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.