Justizze.

Die Schweizer Rechtsdatenbank mit KI.

Justizze. Art. 2 OSN

Gesetzesartikel

Art. 2 OSN – Bestandteile der Nationalstrassen

1 Entscheid, in dem Art. 2 OSN eine tragende Norm ist.

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.