Gesetzesartikel
Art. 192 SchKG – Von Amtes wegen
2 Entscheide, in denen Art. 192 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Aktiengesellschaft mit russischem Verwaltungsratspräsidenten wird wegen Überschuldung in Konkurs eröffnet: Revisionsstelle darf bei Säumnis des Verwaltungsrats Richter benachrichtigen (Art. 729c OR)
- GmbH beantragt Rückzug der Überschuldungsanzeige nach Konkurseröffnung: Rückzug unzulässig, Konkurseröffnung bleibt wirksam (Art. 725a OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.