Gesetzesartikel
Art. 191b BV – Richterliche Behörden der Kantone
1 Entscheid, in dem Art. 191b BV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.