Gesetzesartikel
Art. 191 BV – Zugang zum Bundesgericht
1 Entscheid, in dem Art. 191 BV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.