Gesetzesartikel
Art. 182 ZV – Pflichten der Lagerhalterin oder des Lagerhalters
1 Entscheid, in dem Art. 182 ZV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.