Gesetzesartikel
Art. 18 SchKG – An die obere Aufsichtsbehörde
2 Entscheide, in denen Art. 18 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Konkursamt verweigert Rechtshilfe: Fehlende Beschwerdelegitimation des requirierten Amtes, Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids (Art. 4 Abs. 1 SchKG)
- Kostenvorschuss bei Kollokationsklage: Streitwert bei Nulldividende minimal festzusetzen (Art. 250 Abs. 2 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.