Justizze.

Die Schweizer Rechtsdatenbank mit KI.

Justizze. Art. 17a BPG

Gesetzesartikel

Art. 17a BPG – Arbeitszeit, Ferien und Urlaub

1 Entscheid, in dem Art. 17a BPG eine tragende Norm ist.

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.