Gesetzesartikel
Art. 179ter StGB – Unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen
1 Entscheid, in dem Art. 179ter StGB eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.