Gesetzesartikel
Art. 17 LFLP – Mindestbetrag bei Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung
1 Entscheid, in dem Art. 17 LFLP eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.