Gesetzesartikel
Art. 17 FMG – Qualität und Preise
1 Entscheid, in dem Art. 17 FMG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.