Gesetzesartikel
Art. 17 ETH-Gesetz – Arbeitsverhältnisse des Personals sowie der Professorinnen und Professoren
1 Entscheid, in dem Art. 17 ETH-Gesetz eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.