Gesetzesartikel
Art. 169 StGB – Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte
1 Entscheid, in dem Art. 169 StGB eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.