Gesetzesartikel
Art. 164 StGB – Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung
2 Entscheide, in denen Art. 164 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Zession während Betreibung wegen Gläubigerschädigung: Keine Nichtigkeit gemäss Art. 20 OR, kein Rechtsmissbrauch, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen (Art. 20 Abs. 1 OR)
- VR-Präsidentin tilgt eigenes Darlehen vor Konkurs: Keine Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung mangels Unentgeltlichkeit (Art. 164 Ziff. 1 Abs. 3 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.