Gesetzesartikel
Art. 163 OR – Höhe, Ungültigkeit und Herabsetzung der Strafe
2 Entscheide, in denen Art. 163 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitgeberin vereinbart Konventionalstrafe von CHF 50'000 pro Verstoss im Arbeitsvertrag: Strafe ist verschuldens- und schadensunabhängig sowie unbestimmt, daher nichtig (Art. 321e OR)
- Praxisübergabe: Konventionalstrafe wegen mangelhafter Patienteneinführung herabgesetzt; Rückwirkung bejaht (Art. 163 Abs. 3 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.