Gesetzesartikel
Art. 163 BV – Form der Erlasse der Bundesversammlung
1 Entscheid, in dem Art. 163 BV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.