Gesetzesartikel
Art. 160 OR – Verhältnis der Strafe zur Vertragserfüllung
1 Entscheid, in dem Art. 160 OR eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.