Gesetzesartikel
Art. 16 BGFA – Disziplinarverfahren in einem anderen Kanton
1 Entscheid, in dem Art. 16 BGFA eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.