Gesetzesartikel
Art. 15 WPPT – Vergütungsrecht für Sendung und öffentliche Wiedergabe
1 Entscheid, in dem Art. 15 WPPT eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.