Justizze.

Die Schweizer Rechtsdatenbank mit KI.

Justizze. Art. 15 StromVV

Gesetzesartikel

Art. 15 StromVV – Anlastung von Kosten des Übertragungsnetzes

1 Entscheid, in dem Art. 15 StromVV eine tragende Norm ist.

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.