Gesetzesartikel
Art. 148 StGB – Check- und Kreditkartenmissbrauch
1 Entscheid, in dem Art. 148 StGB eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.