Gesetzesartikel
Art. 14 PatG – Dauer des Patentes: Höchstdauer
1 Entscheid, in dem Art. 14 PatG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.