Gesetzesartikel
Art. 14 BÜPF – Schnittstelle zum polizeilichen Informationssystem-Verbund des Bundesamtes für Polizei
2 Entscheide, in denen Art. 14 BÜPF eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Grenzüberschreitende Datenerhebung bei US-Provider: Direkter Zugriff mangels Zustimmung unzulässig, Rechtshilfeweg erforderlich (Art. 32 CCC)
- Rückwirkende IP-Identifikation bei Kinderpornografie: Sechsmonatsfrist der StPO durch lex specialis des BÜPF überwunden (Art. 14 Abs. 4 BÜPF)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.