Gesetzesartikel
Art. 13 WaG – Abgrenzung von Wald und Nutzungszonen
1 Entscheid, in dem Art. 13 WaG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.