Gesetzesartikel
Art. 13 BGA – Einsichtnahme während der Schutzfrist
1 Entscheid, in dem Art. 13 BGA eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.