Gesetzesartikel
Art. 121 ZPO – Rechtsmittel
2 Entscheide, in denen Art. 121 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer verpasst Frist zur Anfechtung der Ablehnung unentgeltlicher Rechtspflege: Anfechtungsobliegenheit für qualifizierte prozessleitende Verfügung führt zum Nichteintreten (Art. 319 lit. b Ziff. 1 ZPO)
- Schuldner erhebt Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens gegen Pfändungsverlustschein: Einrede unzulässig, da kein Konkurs eröffnet wurde (Art. 75 Abs. 2 i.V.m. Art. 265 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.