Gesetzesartikel
Art. 12 VEV – Anwendung der Bestimmungen des Visakodex
1 Entscheid, in dem Art. 12 VEV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.