Gesetzesartikel
Art. 12 OPP: Rechtsprechung und Entscheide
1 Entscheid, in dem Art. 12 OPP eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.