Gesetzesartikel
Art. 12 GwV – Austritt und Ausschluss aus einer SRO
1 Entscheid, in dem Art. 12 GwV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.