Gesetzesartikel
Art. 12 ELV – Mietwert und Einkommen aus Untermiete
1 Entscheid, in dem Art. 12 ELV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.