Gesetzesartikel
Art. 12 CO2-Gesetz – Berechnung der individuellen Zielvorgabe und der durchschnittlichen CO 2 -Emissionen
1 Entscheid, in dem Art. 12 CO2-Gesetz eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.