Justizze.

Die Schweizer Rechtsdatenbank mit KI.

Justizze. Art. 12 BVG

Gesetzesartikel

Art. 12 BVG – Leistungsansprüche vor dem Anschluss

1 Entscheid, in dem Art. 12 BVG eine tragende Norm ist.

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.