Gesetzesartikel
Art. 116 ZPO – Kostenbefreiung nach kantonalem Recht
1 Entscheid, in dem Art. 116 ZPO eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.