Gesetzesartikel
Art. 116 AHVV – Aufgaben der Zweigstellen
1 Entscheid, in dem Art. 116 AHVV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.