Gesetzesartikel
Art. 111 SchKG – Privilegierter Anschluss
2 Entscheide, in denen Art. 111 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bevorschussende Gemeinde verlangt Vorfahrprivileg bei Einkommenspfändung: Privileg ist höchstpersönlich und geht nicht auf Gemeinwesen über (Art. 170 Abs. 1 OR, Art. 289 Abs. 2 ZGB)
- Stadt Zürich verlangt privilegierte Anschlusspfändung für bevorschussten Unterhalt: Recht geht mit Forderung über (Art. 111 SchKG, Art. 289 Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.