Gesetzesartikel
Art. 10a WG – Prüfung durch die übertragende Person
1 Entscheid, in dem Art. 10a WG eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.