Gesetzesartikel
Art. 10 WEFV – Nachweis
1 Entscheid, in dem Art. 10 WEFV eine tragende Norm ist.
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.